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Irrtümer im Internet

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Irrtümer im Internet

Das Internet ist eine Plattform, auf der man viele Informationen erhalten kann. Leider sind diese Informationen nicht immer korrekt. Manchmal wundern wir uns schon darüber, dass auf vermeintlich großen Plattformen solche unkorrekten Informationen veröffentlicht werden.

Ein Beispiel: http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/baufinanzierung/versicherungen/news/artikel/artikel/wasserschaden-diese-versicherungen-haften.html

In dem Artikel geht es um Wasserschäden am Gebäude bzw. am Hausrat.

Unter der Überschrift „Wasserschaden am Eigentum“ findet sich der Passus:

„Diese Versicherung tritt allerdings nur in Kraft, wenn der Schaden vom Versicherten selbst verursacht wurde. Einzige Ausnahme: Der Verursacher hat grob fahrlässig gehandelt.“

Was für ein Unsinn! Natürlich ist der Ersatzanspruch aus der Hausratversicherung gegeben, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden nicht verursacht hat. Genau genommen ist eher ein Problem vorhanden, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden selber verursacht hat.

 
Konkretes Beispiel: Der Bruch einer Wasserleistung ist in der Regel nicht auf ein Verschulden des Versicherungsnehmers zurückzuführen. Die durch den Wasseraustritt resultierende Schädigung am Hausrat ist natürlich versichert.

Aus den Bedingungen der Hausratversicherung VHB 2010 zitiert:

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.

Von der Notwendigkeit eines Verschuldens des Versicherungsnehmers steht da nichts.

 
Grobe Fahrlässigkeit: Sollte der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben, ist der Versicherer zur Kürzung der Entschädigungsleistung berechtigt. Dies ist eine grundsätzliche Regelung im Versicherungsvertragsgesetz.

 
Wichtig: Bei einer guten Hausratversicherung verzichtet der Versicherer auf dieses Recht der Kürzung (Quotelung).

Unsere Empfehlung: Glauben Sie nicht alles, was irgendwo zu lesen ist. Viele Texte sind „nur“ von Redakteuren geschrieben, die nicht unbedingt eine hohe Fachkompetenz in Versicherungen haben.

 


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